3.2 Bewertung der Umweltaspekte
Für jeden Umweltaspekt werden zu den folgenden sechs Kriterien entsprechende umweltrelevante Angaben und Begründungen gemacht, die in weiterer Folge nach einem Punktesystem bewertet werden.
Quantifizierung des Umweltaspektes
Die verbrauchte Menge, das verbrauchte Volumen des Umweltaspektes (Energie, Wasser, Abfall etc.) zusammen mit seiner umweltrelevanten Bedeutung ergibt eine Bewertung von „–“ (keine Angabe möglich) bis 3 (hohe Bedeutung).
Zustand der Umwelt
Der aktuelle Zustand bzw. die Umweltsituation der Umgebung werden z.B. aufgrund von Messungen bewertet. Die Auswirkung der ebswien auf die Umgebung wird dabei noch nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt von „–“ (keine Angabe möglich) bis 3 (erheblich belastet).
Einflussnahme auf den Umweltaspekt
Mit der „Lebenswegbetrachtung“ für einen Umweltaspekt werden alle gesetzten Maßnahmen angegeben, um die Umweltauswirkungen entlang seines Lebensweges von der Herstellung, der Lieferung, dem Gebrauch bis zur Entsorgung so gering wie möglich zu halten. Die Bewertung erfolgt von 0 (keine Einflussnahme) bis 3 (hohe Einflussnahme).
Auswirkung auf die Umwelt
Die Auswirkung auf die Umwelt, die sich durch die gesetzten Maßnahmen ergibt, wird betrachtet. Die Bewertung erfolgt von 0 (keine zusätzliche Belastung) bis 3 (hohe zusätzliche Belastung).
Existierende Umweltvorschriften
Es wird bewertet, ob für den Umweltaspekt gesetzliche bzw. interne bindende Umweltvorschriften vorhanden sind. Die Punktevergabe erfolgt von 0 (keine vorhanden) bis 3 (interne und gesetzliche Umweltvorschriften sind vorhanden).
Interessierte Kreise
Es werden jene Personengruppen angegeben, die ein Interesse an der Umweltauswirkung haben. Auf Grund der ermittelten Personengruppen und deren Interesse erfolgt die Bewertung von 1 (geringer Stellenwert) bis 3 (hoher Stellenwert).