Umwelterklärung 2026
  • Seiten
    • Leicht verständliche Sprache
    • Domain Policy
  • Icons
    • Bitte nicht lärmen
    • Blaulicht
  • Templates
    • Parkpickerl
    • Public WLAN

3.2 Bewertung der Umweltaspekte

3. Umweltaspekte

Für jeden Umweltaspekt werden zu den folgenden sechs Kriterien entsprechende umweltrelevante Angaben und Begründungen gemacht, die in weiterer Folge nach einem Punktesystem bewertet werden.

Quantifizierung des Umweltaspektes

Die verbrauchte Menge, das verbrauchte Volumen des Umweltaspektes (Energie, Wasser, Abfall etc.) zusammen mit seiner umweltrelevanten Bedeutung ergibt eine Bewertung von „–“ (keine Angabe möglich) bis 3 (hohe Bedeutung).

Zustand der Umwelt

Der aktuelle Zustand bzw. die Umweltsituation der Umgebung werden z.B. aufgrund von Messungen bewertet. Die Auswirkung der ebswien auf die Umgebung wird dabei noch nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt von „–“ (keine Angabe möglich) bis 3 (erheblich belastet).

Einflussnahme auf den Umweltaspekt

Mit der „Lebenswegbetrachtung“ für einen Umweltaspekt werden alle gesetzten Maßnahmen angegeben, um die Umweltauswirkungen entlang seines Lebensweges von der Herstellung, der Lieferung, dem Gebrauch bis zur Entsorgung so gering wie möglich zu halten. Die Bewertung erfolgt von 0 (keine Einflussnahme) bis 3 (hohe Einflussnahme).

Auswirkung auf die Umwelt

Die Auswirkung auf die Umwelt, die sich durch die gesetzten Maßnahmen ergibt, wird betrachtet. Die Bewertung erfolgt von 0 (keine zusätzliche Belastung) bis 3 (hohe zusätzliche Belastung).

Existierende Umweltvorschriften

Es wird bewertet, ob für den Umweltaspekt gesetzliche bzw. interne bindende Umweltvorschriften vorhanden sind. Die Punktevergabe erfolgt von 0 (keine vorhanden) bis 3 (interne und gesetzliche Umweltvorschriften sind vorhanden).

Interessierte Kreise

Es werden jene Personengruppen angegeben, die ein Interesse an der Umweltauswirkung haben. Auf Grund der ermittelten Personengruppen und deren Interesse erfolgt die Bewertung von 1 (geringer Stellenwert) bis 3 (hoher Stellenwert).