Umwelterklärung 2026
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3.1 Einleitung

3. Umweltaspekte

Die ebswien bewertet jährlich die Umweltaspekte ihrer Tätigkeit und ihre Auswirkung auf die Umwelt. Die Dokumentation dieser Bewertung erfolgt in einem Umweltregister des jeweiligen Standortes. Die Ergebnisse sind in der Umwelterklärung als direkte und indirekte Umweltaspekte getrennt nach Standorten dargestellt.

Kriterien für die Bewertung sind die Quantifizierung des Umweltaspektes, der Zustand der Umwelt, die mögliche Einflussnahme auf den Umweltaspekt, die Auswirkung auf die Umwelt, existierende Umweltvorschriften und interessierte Kreise. Für jeden Umweltaspekt ergibt sich aus der ermittelten Punkteanzahl im Vergleich zur maximal möglichen Punkteanzahl die Bedeutung seiner Umweltauswirkung. Die Bedeutung wird als „gering“ (0 bis 40 % der max. Punkteanzahl), „mittel“ (> 40 bis 70 %) oder „hoch“ (> 70 %) ausgewiesen. Umweltaspekte, die in die beiden letztgenannten Kategorien fallen, werden im Folgenden näher erklärt.